(Schul-)Praktika in den Sommerferien

„Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, ein Ferienbetriebspraktikum als schulische Veranstaltung oder als privates Ferienbetriebspraktikum durchzuführen. Für die Durchführung als schulische Veranstaltung sollten sich interessierte Schülerinnen und Schüler oder deren Eltern in der Schule erkundigen, ob eine solche Möglichkeit besteht. Die Schulen entscheiden eigenständig in Abhängigkeit von den Bedingungen vor Ort, ob eine Anerkennung als schulische Veranstaltung erfolgt.

Für die Durchführung als private Veranstaltung schließen Personensorgeberechtigte und Praktikumsunternehmen einen Praktikumsvertrag ab, der die Durchführung regelt. Dabei sind die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes zu beachten.“

Bitte sprechen Sie ihre Schulleitungen an. Das SMK hat den Schulleitungen freigestellt, Ferein-Praktikas amls Schulpraktika zu akzeptieren. Da Schulpraktika als SChulveranstaltung versichert sind, vereinfacht die Anerkennung das Praktikum den Ablauf.

„Das Kultusministerium unterstützt auch in diesem Jahr Schülerinnen und Schüler mit einem Fahrtkostenzuschuss für ein Betriebspraktikum in den Sommerferien. Der Zuschuss beträgt bis zu 30 Euro pro Schüler. Natürlich kann auch das Neun-Euro-Ticket verwendet und nach Ablauf der Gültigkeit abgerechnet werden. Aktuelle Angebote gibt es in der Online-Praktikumsbörse: https://www.schau-rein-sachsen.de/schuelerpraktikum.php). Der Zuschuss kann direkt beim Kultusministerium beantragt werden. Das Antragsformular ist auf dem Praktikumsportal eingestellt.
https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1048403

Sollte es Probleme bei der Beantragung, insbesondere bei der Abrechnung beim SMK geben. Senden sie bitte die Beschwerde per eine E-Mail an ihre zuständige Elternvertretung im Kreis bzw. an den Landeselternrat.