Schulsozial notwendig, aber keine Pflichtaufgabe der Schulträger
Die Schulsozialarbeit ist eine Aufgabe der Schulträger, doch nur für die Oberschulen ist sie eine Pflichtaufgabe. 100% der Oberschulen sollen einen Schulsozialarbeiter haben.
Für die anderen Schultypen wurde dies durch die Landespolitik nicht verpflichtend gemacht. Es ist eine KANN-Aufgabe und wird deshalb von den Kommunen ganz unterschiedlich gehandhabt. Chemitz gibt es sowohl an einigen Gymnasien und Grundschulen Schulsozialarbeiter, allerdings nicht an allen Schulen.
Einige Stimmen zu Schulsozialarbeit und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen
- 2022-11-18 - Landesbildungsrat - Schulsozialarbeit
- Weiterführung Schulsozialarbeit an Gymnasien und Grundschule
- Ad-hoc-Empfehlung des Deutschen Ethikrates
- Debatte im Sächs.Landtag 2022