„Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, ein Ferienbetriebspraktikum als schulische Veranstaltung oder als privates Ferienbetriebspraktikum durchzuführen. Für die Durchführung als schulische Veranstaltung sollten sich interessierte Schülerinnen und Schüler oder deren Eltern in der Schule erkundigen, ob eine solche Möglichkeit besteht. Die Schulen entscheiden eigenständig in Abhängigkeit von den Bedingungen vor Ort, ob eine Anerkennung als schulische Veranstaltung erfolgt. Für die Durchführung als private Veranstaltung schließen Personensorgeberechtigte und Praktikumsunternehmen einen Praktikumsvertrag ab, der