Kultusministerium (SMK)

Ausfallstatistik 1.HJ 2023/2024

Über die Seite des SMK ist die aktuelle Ausfallstatistik für jede einzelne Schule in Sachsen veröffentlicht.

https://schule.sachsen.de/datenbank-unterrichtsausfall-7943.html

In Chemnitz wurden durch die Schulleitungen im ersten Halbjahr des Schuljahres 2023/24 folgende Ausfallzahlen gemeldet (jeweils Durchschnittangaben je Schultyp). Weitergehende Erläuterungen und Vergleichszahlen für Sachsen sowie die Zahlen seit 1.Halbjahr 2022/2023 sind auf der Seite des SMK zu finden.

 planmäßiger Ausfall  tatsächlicher außerplanmäßiger Ausfall nachrichtlich: Vertretungsstunden in einem anderen Fach
Grundschulen  0,1%  6,4%  1,3%
Oberschulen  10,7%  8,6%  3,4%
Gymnasien  3,3%  4,9%  1,7%
berufsbildende Schulen  1,1%  6,8%  1,4%
Förderschulen  2,3%  7,5%  1,9%

 

Die großen sächsische Zeitungen haben das Ergebnis einer Befragung veröffentlicht. Für 58% der Befragten ist der Lehrermangel eines der am dringendsten zu lösenden Probleme in Sachsen.

 

(Schul-)Praktika in den Sommerferien

„Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, ein Ferienbetriebspraktikum als schulische Veranstaltung oder als privates Ferienbetriebspraktikum durchzuführen. Für die Durchführung als schulische Veranstaltung sollten sich interessierte Schülerinnen und Schüler oder deren Eltern in der Schule erkundigen, ob eine solche Möglichkeit besteht. Die Schulen entscheiden eigenständig in Abhängigkeit von den Bedingungen vor Ort, ob eine Anerkennung als schulische Veranstaltung erfolgt. Für die Durchführung als private Veranstaltung schließen Personensorgeberechtigte und Praktikumsunternehmen einen Praktikumsvertrag ab, der

PM_LER_Sachsen_Apr.2022 zu den Aussagen des Ministers: keine Defizite in den Abschlussjahrgänge 2020 und 2021;

Kultusminister Piwarz sieht aufgrund seiner Schulpolitik mit vollwertigen Prüfungen keine Defizite

Durch eine Festlegung des SMK vom Dezember 2016 wurden der rechtliche Rahmen für LehrerInnen definiert. Die bereits im Oktober 2020 angekündigte Überarbeitung/Ergänzung der entsprechenden Hinweise ist bis jetzt nicht erfolgt.

siehe Medikamentengabe bei Schülern / Dezember 2016 in der Rubrik „spezielle Festlegungen und Verordnungen des SMK (vor SJ 2021/2022)“

 

Am 15.03.2021 wurde Steffen P. Walther (Mitglied des Vorstandes des KER-C / Vertreter des LandesElternRates Bereich Förderschulen im LBR) als Vorsitzender des Landesbildungsrates gewählt.
Die Wahl eines Elternvertreters in dieses Gremium wird die Beteiligung der Eltern an den Entscheidungsprozessen stärken. Es bleibt zu hoffen, das in Zukunft die Einbeziehung des LBR und der dort vertretenen Organisationen und Gruppen in die Entscheidungen intensiver stattfindet als bisher erfolgt. Wirksame Elternmitwirkung darf sich nicht auf, pro forma Anhörungen beschränken. Die Akteure vor Ort müssen sich aktiv und wirksam einbringen. Sie sind häufig näher als das SMK an der Realität in den Schulen. {TB}

Pressemitteilung: PM_LBR_20210315

Unverbindliche Vorgaben des SMK - aber immerhin

Das Kultusministerium hat in seinem letzten Schulleiter-Schreiben anders als bisher fachliche Hinweise für den Distanzunterricht auszusprechen. mdr berichtet über die Hinweise des Kultus-Ministeriums Die Schreiben sind nachzulesen unter Briefe, Dienstanweisungen und offizielle Informationen auf unserer Homepage. In den vergangenen Monaten hat das Kultusministerium sich öffentlich immer auf die Eigenverantwortlichket der Schulen zurückgezogen. Lehrerinnen und Lehrer mussten so eigenen Lösungen finden. War dies im letzten Schuljahr noch der Besonderheit der Situation