Durch eine Festlegung des SMK vom Dezember 2016 wurden der rechtliche Rahmen für LehrerInnen definiert. Die bereits im Oktober 2020 angekündigte Überarbeitung/Ergänzung der entsprechenden Hinweise ist bis jetzt nicht erfolgt.
siehe Medikamentengabe bei Schülern / Dezember 2016 in der Rubrik „spezielle Festlegungen und Verordnungen des SMK (vor SJ 2021/2022)“