Wir machen Nägel mit Köpfen. Wir stecken nicht die Köpfe in den Sand. (Teil 1)

Ausbildung von „Ein-Fach-Lehrern“

Aufbauend auf dem im Koalitionsvertrag vorgesehenen Modellstudiengang „Primarstufe Plus“ und den Studien der TU Chemnitz wird es durch die Zulassung von Lehrern mit nur einem Fach ermöglicht, Personen als Lehrkraft einzusetzen, die davon bisher ausgeschlossen waren.

Zusätzlich zu den Lehramtsstudiengängen mit zwei Fächern sind auch Lehramtsstudiengänge mit nur einem Fach einzurichten. Die Absolventen beider Varianten sind für das Referendariat zuzulassen. Diese Vorgehensweise ergänzt die nachgelagerte fachspezifische und pädagogische Ausbildung von Quereinsteigern um eine grundständige Ausbildung.

Die Zulassung von Ein-Fach-Lehrern hat folgende Vorteile:
1. bisher ausgeschlossene Personen können als Lehrer arbeiten
2. die Ausbildung kann schneller erfolgen bzw. einen höheren Praxisanteil haben
3. Studenten, die nur bei einem der gewählten Fächer den Abschluss schaffen, können trotzdem als Lehrer arbeiten (Möglichkeit der Weiterbildung)
4. eine berufsbegleitende Ausbildung kann durch den geringeren fachspezifischen Umfang einfacher realisiert werden.

Dem gegenüber stehen folgende Aufwände bzw. Hemmnisse:
1. Ein-Fach-Lehrer wiedersprechen der bisherigen Einstellungs-/Ausbildungsvorgabe
2. für Schulleitungen ist dieser Lehrer schlechter einsetzbar. Da es bereits jetzt je nach Schultyp (viele) fach-fremd unterrichtende Lehrer gibt, würde das mit dem „Ein-Fach-Lehrer“ nicht anders.
3. Weiterbildungs- und Mentoring-Maßnahmen (nach dem Studium) könnten eine zusätzliche Befähigung für ein weiteres Fach ermöglichen. Dieser Ansatz würde a) dem Ansatz des lebenslangen Lernens folgen und b) eine Weiterentwicklung für die einzelnen Lehrer bieten.
4. die Struktur der Lehrerkollegien wird noch komplexer. Die Fähigkeiten der Schulleitungen zur Teambildung und Teamführung sowie im Konfliktmanagement werden noch wichtiger als bisher.
5. neue Studiengänge erfordern finanzielle Mittel und Personal

Vorschläge_Lehrerbildung_in_Sachsen