Informationen zum Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG)

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Schreiben möchten wir Sie als Elternvertretungen über das neue Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) informieren. Ziel des Gesetzes ist es, eine wichtige Betreuungslücke zu schließen, die vielen Familien nach dem Übergang von der Kita zur Grundschule begegnet.
Ab dem Jahr 2026 wird schrittweise ein Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter eingeführt. Zu Beginn gilt dieser Anspruch für die erste Klassenstufe und wird jährlich um eine weitere Klassenstufe bis zum Schuljahr 2029/30 erweitert.
Der Rechtsanspruch umfasst eine Betreuungszeit von bis zu acht Stunden an allen fünf Werktagen und schließt auch die Ferienbetreuung ein – die genaue Ferienregelung wird jedoch auf Landesebene festgelegt.
Wichtig zu betonen ist, dass es sich hierbei um ein freiwilliges Angebot handelt: Eltern können selbst entscheiden, ob und in welchem Umfang sie dieses Angebot der Ganztagsbetreuung wahrnehmen möchten. Eine Pflicht zur Inanspruchnahme des Angebots besteht nicht.

Die Ganztagsförderung wird durch erhebliche Investitionen des Bundes unterstützt: 3,5 Milliarden Euro werden für den Ausbau der notwendigen Ganztagsbetreuungsplätze bereitgestellt. Zur Unterstützung der Länder bei den Betriebskosten wird zusätzlich eine finanzielle Entlastung in Form geänderter Umsatzsteueranteile gewährleistet.
Wir möchten Sie ebenfalls darum bitten, uns Ihr Feedback zu den bereits bestehenden Ganztagsangeboten an Ihren Schulen mitzuteilen. Welche Angebote sind für Sie besonders hilfreich, wo sehen Sie noch Verbesserungsbedarf? Ihre Rückmeldungen sind für die Weiterentwicklung der Betreuungsangebote von großer Bedeutung, insbesondere vor dem Hintergrund der Einführung des Rechtsanspruchs und der damit verbundenen Herausforderungen.
Für die praktischen Umsetzungen und die genaue Ausgestaltung der
Betreuungsangebote vor Ort sind die jeweiligen Kommunen und Schulträger verantwortlich.
Es ist daher von Bedeutung, dass wir als Elternräte im Dialog mit den zuständigen Stellen bleiben, um die bestmögliche Umsetzung der Angebote für alle betroffenen Familien zu gewährleisten.

Wir möchten Sie ermutigen, dieses neue Gesetz und die damit verbundenen Änderungen aktiv in Ihre Elternarbeit einzubeziehen. Bei Rückfragen oder weiterem Informationsbedarf stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Der Kreiselternrat Chemnitz
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Weitergehende Informationen unter https://ker-c.org/schuljahr-2024-2025/Ganztag-ab-2026/